Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.
Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden.
Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.
Doch wie genau sieht die neue Regelung aus?
Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich?
Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?